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| 20.04.2005 |
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| Fachtagung Arbeitssicherheit |
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§ 3 (1) ArbSchG). Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen wirkungsvoll zu betreiben, muss das hierfür erforderliche Fachwissen ständig aktuell sein.
Einen Beitrag hierzu leistet der Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Saarland des Landesverbandes Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften unter anderem dadurch, dass er entsprechende Fachtagungen zur Arbeitssicherheit anbietet. Die nächste Veranstaltung widmet sich der
Vorstellung der neuen Gefahrstoffverordnung
die am:
Mittwoch, den 20.04.2005 von 14.00 bis 17.00 Uhr
im Bürgerhaus Dudweiler stattfindet. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Details zu dieser Fachtagung entnehmen Sie bitte dem Flyer, den wir mit Rundschreiben Nr. 17/2005 übersandt haben.
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