Sehr geehrte Damen und Herren,
das „betriebliche Eingliederungsmanagement“ gewinnt in der betrieblichen Praxis, insbesondere im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Kündigungen, immer größere Bedeutung. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist mit § 84 Abs. 2 SGB IX eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines „betrieblichen Eingliederungsmanagement“ geschaffen worden, sobald der Arbeitnehmer in den vergangenen 12 Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist. Diese Neuregelung hat viele rechtliche und praktische Fragen aufgeworfen.
Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e.V. lädt seine Mitgliedsunternehmen am
Mittwoch, den 28. Juni 2006
zu einen Informationsveranstaltung zum Thema
„Betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliche Prävention“
ein.
Beginn: 13:30 Uhr
Geplantes Ende: ca. 17.30 Uhr
Ort: Festo Lernzentrum Obere Kaiserstraße 301 66386 St. Ingbert
Die Informationsveranstaltung soll in Form einer Zwischenbilanz über die bisherige rechtliche Auslegung der Vorschrift informieren und die Rolle der Integrationsämter, Sozialversicherungsträger sowie der Agentur für Arbeit beleuchten. Programm:
1. § 84 Abs. 2 SGB IX aus arbeitsrechtlicher Sicht Referentin: RAin Antje Otto Stv. GF Verband der Saarhütten
2. Die Leistungen durch das Integrationsamt im betrieblichen Eingliederungsmanagement Referent: Manfred Jost Integrationsamt Saarbrücken
3. Die Leistungen durch die Krankenkassen im betrieblichen Eingliederungsmanagement Referent: Dirk Moritz AOK – Die Gesundheitskasse im Saarland, Fachbereich Leistungen
4. Die Leistungen durch die Rentenversicherung im betrieblichen Eingliederungsmanagement Referentin: Bettina Diesing-Meyer Deutsche Rentenversicherung Bund, Rehabilitationsberatung
5. Die Leistungen durch die Arbeitsagentur im betrieblichen Eingliederungsmanagement Referent: Bernd Uplawski Agentur für Arbeit, Saarbrücken
6. Die Leistungen durch die Krankenkassen im betrieblichen Gesundheitsmanagement Referent: Karl-Ludwig Knauer AOK – Die Gesundheitskasse im Saarland, Service Gesunde Unternehmen
7. Die Leistungen durch die Berufsgenossenschaft im betrieblichen Eingliederungsmanagement Referent: Fredi Lahr Berufsgenossenschaft Metall Süd, Bezirksverwaltung Mainz
8. Die Beratung durch die Betriebs- und Werksärzte im betrieblichen Eingliederungsmanagement Referent: N.N Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte
Mit der Rücksendung des angehängten Antwortformulars bis zum 19. Juni 2006 erleichtern Sie uns die Organisation.
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