Seit dem 1. Januar 2011 gelten für den Umfang der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten grundlegend neue Regeln. An die Stelle der bisherigen Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 tritt die DGUV Vorschrift 2. Das neue Betreuungskonzept weicht wesentlich von dem bisherigen ab. Statt fester Mindesteinsatzzeiten gibt es jetzt eine Grundbetreuung und einen betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
Mit der DGUV Vorschrift 2 haben sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben verändern.
In einer Fachtagung des Arbeitskreises Arbeitssicherheit
am 8. Juni 2011, 13:30 Uhr im Bürgerhaus Dudweiler Am Markt 115, 66125 Dudweiler
wollen wir Sie grundlegend über die neue Vorschrift informieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Wir freuen uns, wenn Sie zahlreich zu unserer Veranstaltung Kommen.
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