| Im Arbeitsschutz hat der Gesetzgeber 1996 die Arbeitgeber auf das Instrument der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Ziel ist es, passgenaue und betriebsspezifische Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten zu entwickeln. Um die Arbeitgeber bei der rechtssicheren Durchführung und die Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte bei der praktischen Beratung zur Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen, haben Staat, Länder und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger Handlungshilfen zur Verfügung gestellt.
Beispiele hierzu zeigt der Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Saarland in der
Fachtagung Gefährdungsbeurteilung die am: Mittwoch, den 30. November 2011 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Bürgerhaus in Dudweiler stattfindet. Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Details zu dieser Fachtagung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer.
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