Zum Jahresbeginn hatte der Gesetzgeber das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in Kraft gesetzt. Hierdurch wurde die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen, grundsätzlich neu geregelt. Erstmals hat das Gesetz darüber hinaus einen Rechtsanspruch von Mitarbeitern auf Abschluss von Teilzeitarbeitsverträgen geschaffen. Dies hat in der betrieblichen Praxis zu einer Reihe von Problemen geführt.
Darüber hinaus gab es immer wieder Veränderungen im Bereich der geringfügig beschäftigten Mitarbeiter (sog. 630-Mark-Kräfte).
Wir laden Sie deshalb zu einer Veranstaltung mit anschließendem Erfahrungsaustausch sehr herzlich ein:
Thema: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Recht der geringfügig Beschäftigten Termin: Mittwoch, 7. November 2001, 17.00 Uhr Ort: V S U, Harthweg 15, 66119 Saarbrücken Referent: RA Wolfram Tiedtke, VSU
In der Anlage finden Sie die wesentlichen Inhalte, über die wir Sie Im Rahmen der Veranstaltung informieren möchten
In diese beiden Themengebiete eingebettet wird uns ein Vertreter der AOK Saarland das Recht der geringfügigen Beschäftigung näher bringen und auch zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung stehen. |