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| 15.11.2001 |
VSU + IHK |
| Das neue Betriebsverfassungsgesetz und seine Folgen für die Unternehmen |
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Veranstaltung am 15.11.2001 |
Das neue Betriebsverfassungsgesetz ist am 28. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Hinter der "Reform der Mitbestimmung" verbirgt sich eine Ausweitung der Rechte der Betriebsräte, die besonders kleine und mittlere Unternehmen mit neuen Kosten belastet und den Verwaltungsaufwand weiter in die Höhe treibt. Die wichtigsten Änderungen sind u.a. das neue Wahlverfahren für Kleinbetriebe, das Wahlrecht für Leiharbeitnehmer und deren Berücksichtigung bei Schwellenwerten, die Einführung größerer Betriebsräte mit mehr freigestellten Betriebsratsmitgliedern und neuen Zuständigkeiten, Mitbestimmung bei Gruppenarbeit, Vorschlagsrecht bei Beschäftigungssicherung und –förderung, Neuerungen bei Betriebsänderungen, neue Beteiligungsrechte bei der betrieblichen Berufsbildung und beim Umweltschutz. Ab März 2002 werden die Betriebsräte turnusgemäß neu gewählt. Dann finden auch die neuen Regelungen über die Änderungen der Größe und der Zusammensetzung der Betriebsräte Anwendung.
Die Unternehmen sind bereits heute gut beraten, sich auf die geänderten Rechtsgrundlagen einzustellen. Wir laden Sie deshalb recht herzlich ein:
Thema: Das neue Betriebsverfassungsgesetz und seine Folgen für die Unternehmen Termin: Donnerstag, 15. November 2001, 14 Uhr Ort: Glückauf-Halle, St. Ingberter Straße 10, 66583 Spiesen-Elversberg
Für die Teilnahme werden keine Gebühren erhVeranstaltung
Als Referenten für dieses Thema konnten wir Herrn Prof. Dr. Stephan Weth, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität des Saarlandes, gewinnen. Die Themen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Anlage. Gerne können Sie sich per Telefon (Frau Weiland, Tel. 0681-9 54 34-38) oder per Mail ( kontakt@vsu.de )bei uns anmelden. |
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