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| 09.03.2004 |
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| GDA-Seminar Kündigungsrecht |
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Die Änderungen des Kündigungsschutzrechts durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt erfordern eine umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik. Das Kündigungsschutzrecht ist für die betriebliche Praxis die zentrale Stellschraube des Arbeitsrechts. Zugleich ist es eines der unübersichtlichsten und kompliziertesten Rechtsgebiete.
Grundlegende Kenntnisse des Kündigungsschutzrechts sind daher in der betrieblichen Praxis unverzichtbar. Die Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH (GDA) der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bietet zu diesem Zweck ein Grundlagenseminar zum Kündigungsschutzrecht an. Berücksichtigung finden darin die aktuellen Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes zum 1. Januar 2004. Die Entwicklung der Rechtsprechung wird ebenso behandelt wie alle Entwicklungen und Tendenzen, deren Kenntnis für den Betriebspraktiker wichtig ist.
Das zweitägige Seminar findet am
9. / 10. März 2004 im Dorint An der Messe Köln Deutz-Mühlheimer-Straße 22-24 50679 Köln
statt.
Nähere Informationen senden wir Ihnen bei Bedarf gerne zu. Kontakt: Frau Lang, Tel. 0681 / 95434-36, Kontakt@mesaar.de
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