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Tarifpolitik

Die Tarifautonomie und die Vereinigungsfreiheit sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Auf dieser Grundlage hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, sich einem Arbeitgeberverband anzuschließen und sich tarifpolitisch vertreten zu lassen.

Als Dachorganisation der saarländischen Arbeitgeberverbände führt die VSU nicht selbst Tarifverhandlungen, sondern unterstützt und koordiniert die Tarifpolitik ihrer Mitgliedsverbände. Denn Tarifträger und damit Verhandlungspartner der Gewerkschaften sind die Arbeitgeberverbände der einzelnen Branchen.

Bei der Vielzahl der Verträge, die jeweils der Situation und Perspektive der verschiedenen Branchen entsprechen müssen, sorgt die VSU für die notwendige Abstimmung in der Tarifpolitik der saarländischen Arbeitgeberverbände. Hinzu kommen die Beobachtung und Analyse der bundesweiten Entwicklungen in der Tarifpolitik sowie der Rechtsprechung zur Anwendung von Tarifverträgen.