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Tarifpolitik
Die Tarifautonomie und die Vereinigungsfreiheit sind im Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland verankert. Auf dieser Grundlage hat jeder
Arbeitgeber die Möglichkeit, sich einem Arbeitgeberverband anzuschließen
und sich tarifpolitisch vertreten zu lassen.
Als Dachorganisation der saarländischen Arbeitgeberverbände führt die
VSU nicht selbst Tarifverhandlungen, sondern unterstützt und koordiniert
die Tarifpolitik ihrer Mitgliedsverbände. Denn Tarifträger und damit Verhandlungspartner
der Gewerkschaften sind die Arbeitgeberverbände der einzelnen Branchen.
Bei der Vielzahl der Verträge, die jeweils der Situation und Perspektive
der verschiedenen Branchen entsprechen müssen, sorgt die VSU für die notwendige
Abstimmung in der Tarifpolitik der saarländischen Arbeitgeberverbände.
Hinzu kommen die Beobachtung und Analyse der bundesweiten Entwicklungen
in der Tarifpolitik sowie der Rechtsprechung zur Anwendung von Tarifverträgen.
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